In Zeiten leerer Kassen ist ein deutlicher Trend erkennbar, Sozialleistungen abzulehnen oder nur zum Teil oder in geringem Umfang zu zahlen. Bei den Erwerbsminderungsrenten ist festzustellen, dass viele Rentenversicherungsträger ausschließlich durch ihre Vertragsärzte prüfen lassen, inwieweit das Leistungsvermögen des Antragstellers gemindert ist. In den meisten Fällen kommen diese Ärzte zu dem Ergebnis, dass noch leichte Tätigkeiten von mindestens sechs Stunden täglich verrichtet werden können. Diese Bewertung ist die Grundlage für einen ablehnenden Rentenbescheid.